Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der ONPREO AG

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Die ONPREO AG(nachfolgend „ONPREO”) bietet dem Kunden eine moderne Makler-Software mit Akquise Marketing Leistungen an (nachfolgend „ONPREO Leistungen“).

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für ONPREO Leistungen, die über die Webseite www.onpreo.com (nachfolgend „ONPREO Webseite“) angeboten werden. Mit dem Erwerb der für die auf der ONPREO Webseite ausgewiesenen Daten-Pakete über die ONPREO Leistungen akzeptiert der Kunde die zu diesem Zeitpunkt geltenden AGB, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. 

1. Geltungsbereich und Allgemeines 
Diese AGB gelten für Vertragsabschlüsse mit „Unternehmern“. iSv § 14 Abs. 1 BGB, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Geschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Kunde bestätigt dies mit seiner Registrierung und im Rahmen der Bestellung auf der Webseite.

Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn ONPREO ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. ONPREO wird auf Grundlage dieser AGB mit dem Kunden einen Nutzungsvertrag sowie über die hiermit zusammenhängenden Leistungen ein Dienstvertrag abschließen. Maklerverträge kommen ausschließlich zwischen dem Kunden als Makler und dessen Auftraggebern über die entsprechende Vermittlungstätigkeit zustande. Sämtliche Maklerleistungen, insbesondere die Übersendung eines Exposés über die Makler-Software, sind ausschließliche Leistungen des Kunden als Makler an dessen Interessenten bzw. Auftraggebern. ONPREO wird ausdrücklich nicht Vertragspartei bzw. ist nicht Leistender. 

2. Vertragsschluss über Webseite
Die auf der ONPREO Webseite dargestellten ONPREO Leistungen und Preise sind unverbindlich und stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab, indem er den folgenden Bestellprozess auf unserer Webseite nutzt:

Auswahl des passenden Daten-Pakets. Klick auf den Button „Kostenlos starten“. Ausfüllen der Angaben im Formular, Auswahl der Zahlungsart. Prüfung der Angaben in der Bestellübersicht und Bestätigung der AGB und Absenden der Daten. Konkrete telefonische Beratung durch ONPREO anhand der übermittelten Daten, Korrektur von Eingabefehlern und Anpassung des Angebots zum Abschluss eines Vertrages per E-Mail.  Abschluss der Bestellung durch Bestätigung der kostenpflichtigen Bestellung durch den Kunden. Der Vertrag kommt zustande, indem ONPREO dem Kunden unverzüglich nach Eingang der Bestellung eine Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse sendet. Vor dem Absenden der Bestellung kann der Kunde diese über die Druckfunktion des Browsers ausdrucken oder elektronisch speichern. Die Bestelldaten und die AGB sendet ONPREO dem Kunden nach Abschluss der Bestellung automatisch per E-Mail zu. Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

3. Leistungsumfang von ONPREO 
Die ONPREO Leistungen gegenüber dem Kunden bestehen insbesondere in Persönlicher-Beratung für die Nutzung der Software. Entgeltliche Bereitstellung der Makler-Software zum Zugriff und zur Nutzung durch den Kunden über das Internet während der Vertragslaufzeit. Der konkrete Umfang ergibt sich aus den Leistungsbeschreibung auf den Produktseiten, der Bedienungsanleitung der Software und diesen AGB. Kommunikationsmöglichkeiten mit Nachfragern über eine zur Verfügung gestellte Nachrichtenfunktion.

Der Kunde erhält ein nicht-ausschließliches, zeitlich auf die Dauer dieses Vertrages beschränktes, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Makler-Software in dem in der Leistungsbeschreibung auf den Produktseiten, der Bedienungsanleitung der Software und diesen AGB eingeräumten Umfang. Zum Vertragsgegenstand gehören nur solche Leistungen, die in der Leistungsbeschreibung auf den Produktseiten, der Bedienungsanleitung der Software und diesen AGB ausdrücklich geregelt wurden. Ausdrücklich nicht zum Vertragsgegenstand gehören insbesondere der Quellcode der Software sowie die Dokumentationen. Die Bestimmungen dieses Vertrages gelten auch für Änderungen der Software durch ONPREO, etwa durch Updates, Upgrades, Patches oder sonstige Änderungen (gemeinsam „Update“).

4. Bereitstellung und autorisierte Verwendung 
ONPREO stellt dem Kunden den Zugriff auf die Software während der Vertragslaufzeit zur Verfügung. Die Software wird auf Servern betrieben und der Kunden erhält den Zugriff über den Webaccess mit einem gängigen Browser oder mit der bereitgestellten App für Smartphones und Tablets gemäß den technischen Voraussetzungen. Der Kunde erhält für den Zugriff auf die ONPREO Software entweder einen Benutzername nebst Passwort (gemeinsam „Zugangsdaten“) oder die Möglichkeit, die Zugangsdaten selbst einzurichten. Der Kunde sichert die Zugangsdaten und den Zugang über seinen Browser oder die App angemessen gegen unberechtigte Zugriffe. Erlangt der Kunde Kenntnis von einem unberechtigten Zugriff auf Zugangsdaten oder die Software wird er ONPREO unverzüglich in Text- oder Schriftform informieren und betroffene Zugangsdaten ändern oder ändern lassen. Ergibt sich aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte der Verdacht, dass die Zugangsdaten des Kunden missbraucht oder vertragswidrig genutzt werden, ist ONPREO berechtigt, den Zugang zu sperren und dem Kunden neue Zugangsdaten bereitzustellen. Dabei wird ONPREO die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Leistungsverweigerungsrechte von ONPREO bleiben unberührt. 

5. Beschaffenheit
Die Funktionen der Software sollen den Kunden bei der Akquise und Vermarktung von Immobilien helfen. Der Funktionsumfang der Software wird in Leistungsbeschreibung auf den Produktseiten, der Bedienungsanleitung der Software und diesen AGB bestimmt. Der Kunde beachtet die technischen Voraussetzungen für den Betrieb der Software. Dem Kunden ist bekannt und er ist damit einverstanden, dass die technischen Mindestvoraussetzungen eingehalten werden müssen, um die vertragsgemäße Verwendung der Software zu ermöglichen; die Verwendung der Software den Kunden bei der Datenerfassung unterstützen kann, deren Richtigkeit jedoch nicht gewährleistet. Der Kunde ist für die Prüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten allein verantwortlich; ONPREO nicht für die IT-Infrastruktur des Kunden und Dritter verantwortlich ist. ONPREO ist berechtigt, die Software jederzeit zu aktualisieren oder Anpassungen vorzunehmen. ONPREO ist weder dazu verpflichtet, für eine solche Aktualisierung oder Anpassung die Zustimmung des Kunden einzuholen, noch diesen vorab darüber zu informieren. ONPREO wird im Rahmen der Aktualisierungen und Anpassungen die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Weiterentwicklungen, Anpassungen oder sonstige Änderungen an der Software. Die Pflicht der ONPREO, die Software während der Vertragslaufzeit in vertragsgemäßem Zustand zu erhalten bleibt hiervon unberührt. 

6. Verfügbarkeit 
Die Verfügbarkeit der Software kann von ONPREO aus Gründen der Sicherheit, Integrität oder Funktionsfähigkeit der Software insgesamt oder einzelner Teile vorübergehend eingeschränkt werden. Insbesondere betrifft dies auch die Beschränkung für die Durchführung von Wartungsarbeiten. Sofern die eingeschränkte Verfügbarkeit für ONPREO absehbar oder planbar ist, wird ONPREO den Kunden rechtzeitig im Voraus darüber informieren und die berechtigten Interessen des Kunden dabei angemessen berücksichtigen. Im Falle von unvorhersehbaren Störungen der Verfügbarkeit, wird ONPREO den Kunden in geeigneter Form informieren. Ausfallzeiten, die aufgrund der Nichteinhaltung der technischen Mindestvoraussetzungen oder die Infrastruktur des Kunden oder eines Dritten zurückzuführen sind, beeinflussen die Verfügbarkeit der Software nicht. Der Kunde wird ONPREO im Fall einer nicht nur unerheblichen Unterbrechung der vereinbarten Verfügbarkeit unverzüglich in Text- oder Schriftform informieren. 

7. Nutzungsbefugnisse und -beschränkungen 
ONPREO gestattet dem Kunden, während der Vertragslaufzeit über dem Web-Access oder die App auf die Software zuzugreifen und die Funktionen der Software für eigene Daten zu verwenden. Als eigene Daten gelten auch die Daten von Endkunden bzw. Kunden des Kunden, soweit diese Daten zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind. Eine darüber hinausgehende Verwendung der Software ist dem Kunden nicht gestattet. Insbesondere ist der Kunde nicht befugt, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, vorzuführen oder zu bearbeiten oder Reverse Engineering zu betreiben, außer soweit dies für deren vertragsgemäße Verwendung erforderlich ist; Urheberrechtshinweise und vergleichbare Informationen zu entfernen, zu verdecken oder zu verändern; unbefugten Dritten Zugriff auf die Software der deren Funktionen zu gewähren oder einen solchen Zugriff zu dulden; auf andere Weise als durch Verwendung der Zugangsdaten Zugriff auf die Software zu nehmen; die Software oder deren Funktionen ganz oder teilweise für rechtswidrige Handlungen zu verwenden oder solche Handlungen zu fördern oder zu dulden; oder Handlungen vorzunehmen, zu fördern oder zu dulden, durch welche die Software gestört oder beschädigt wird, oder durch welche deren Verwendung durch andere Kunden vorübergehend oder dauerhaft beeinträchtigt oder unmöglich gemacht wird. Dem Kunden gesetzlich zwingend zustehende Rechte bleiben unberührt. Der Kunde wird ONPREO unverzüglich in Text- oder Schriftform informieren, wenn er Kenntnis von einem Verstoß gegen diese Nutzungsbefugnisse und -beschränkungen erlangt. 

8. Mitwirkungspflichten des Kunden 
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Erfüllung der technischen Mindestvoraussetzungen, die für einen Zugriff auf die Software erforderlich sind. Er ist für die Sicherheit und den Schutz seiner Systeme allein verantwortlich. Der Kunde verwendet die Software nur im vertraglich zulässigen Rahmen und hält alle für ihn geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben ein. Der Kunde ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von ihm bei Verwendung der Software verarbeiteten Daten in dem Verhältnis zwischen den Parteien allein verantwortlich. Der Kunde trägt dafür Sorge und sichert zu, dass durch die Kundendaten selbst oder deren Verarbeitung mit der Software keine Rechte Dritter verletzen werden, nicht gegen Gesetze verstoßen wird und keine Viren oder sonst Schadsoftware wie Würmer oder Spyware übermittelt oder verbreiten werden. Er übernimmt allein und unbegrenzt die Haftung gegenüber denjenigen, die eine Verletzung von Rechten im Zusammenhang mit Kundendaten gegenüber ONPREO oder deren Erfüllungsgehilfen geltend machen. Alle weiteren Rechte und Ansprüche von ONPREO bleiben unberührt. 

9. Rechte Dritter 
Der Kunde wird ONPREO unverzüglich darüber in Kenntnis setzen, wenn ein Dritter gegenüber dem Kunden eine Rechtsverletzung durch die Software geltend macht. Die Information erfolgt mindestens in Textform. ONPREO wird den Kunden bei der Verteidigung angemessen unterstützen und relevante Informationen zur Verfügung stellen. Die Pflicht von ONPREO, Mängel nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beseitigen, bleibt unberührt. 

10. Preise und Zahlung
Alle Preise beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer. Versandkosten werden nicht berechnet. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgen die ONPREO Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Rechnung. Sofern die ONPREO Leistungen auf Rechnung vereinbart sind, sind diese innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig. ONPREO ist berechtigt, die Preise anzupassen. Eine Erhöhung der Preise kann erstmalig zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit, weitere Preisanpassungen frühestens jeweils zum Ende der durch eine Verlängerung nach Ziffer 12 Abs. 2 maßgeblichen Vertragslaufzeit, angekündigt werden. Die Ankündigung der Preisanpassung erfolgt in Textform an die angegebene E-Mail-Adresse, spätestens zwei (2) Monate vor der geplanten Preiserhöhung. Der Auftragnehmer wird im Rahmen der schriftlichen Ankündigung entsprechend Auskunft über die Faktoren, die zur Preisanpassung führen, geben. Wird der Erhöhung nicht innerhalb der gesetzten Frist widersprochen, wird die Preisanpassung zum angekündigten Zeitpunkt wirksam. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann ONPREO den Zugang zur Software bis zur Beseitigung des Zahlungsverzugs ganz oder teilweise sperren und die weiteren ONPREO Leistungen einstellen. Alle weiteren Ansprüche und Rechte von ONPREO bleiben unberührt, insbesondere Ansprüche auf Zahlung von Fälligkeits- und Verzugszinsen sowie Leistungsverweigerungsrechte. 


11. Höhere Gewalt
Die Parteien haften einander nicht für die Verletzung vertraglicher Pflichten, soweit diese auf höherer Gewalt beruht. Unter „höherer Gewalt' sind insbesondere Kriege, Bürgerkriege, Katastrophen, Terrorakte, Epidemien, Pandemien, Quarantäne, Regierungsmaßnahmen, Streik und der Ausfall von Telekommunikationsleitungen außerhalb des Verantwortungsbereichs der Parteien sowie externe Angriffe auf IT-Systeme, die nach dem aktuellen Stand der Technik nicht mit technisch und wirtschaftlich zumutbarem Aufwand verhindert werden können, zu verstehen. Führt ein Ereignis höherer Gewalt dazu, dass eine der Parteien ihre Verpflichtungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllen kann, wird die betroffene Partei die andere Partei - soweit möglich - unverzüglich schriftlich über die Art des Ereignisses und die voraussichtlichen Auswirkungen auf ihre vertraglichen Pflichten, insbesondere auf die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen, benachrichtigen. Die von einem Ereignis höherer Gewalt betroffene Partei ist für die Dauer des Ereignisses von der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen befreit.Der Kunde ist in dem Umfang und für die Dauer, für den bzw. während der ONPREO gem. vorstehendem Absatz 3 von der Leistungspflicht befreit ist, von seiner Vergütungspflicht befreit. Die durch ein Ereignis höherer Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehinderte Partei wird alle erforderlichen Anstrengungen unternehmen, um die Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt auf ihre vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere auf die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen, soweit wie möglich zu beschränken. Nach Beendigung des Ereignisses höherer Gewalt wird die durch dieses Ereignis an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehinderte Partei die andere Partei unverzüglich hierüber benachrichtigen und ihre vertraglichen Verpflichtungen wieder erfüllen.

12. Kündigung 
Während der vereinbarten Mindestlaufzeiten ist der Vertrag nicht kündbar. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit eines Vertrages verlängert sich dieser jeweils automatisch um die vereinbarte Mindestlaufzeit von zwölf (12 Monaten, wenn er nicht von einer Partei mit einer Kündigungsfrist von zwei (2) Wochen zum Ende der Mindestlaufzeit oder dem durch eine Verlängerung maßgeblichen Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Kündigung des Vertrages bedarf zur Wirksamkeit der Textform. Mit Beendigung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, die Verwendung der Zugangsdaten und der Software sofort einzustellen; und alle von ONPREO im Rahmen der Vertragsdurchführung zur Verfügung gestellten Gegenstände und Informationen, einschließlich angefertigter Kopien unverzüglich an ONPREO zurückzugewähren oder zu vernichten und ONPREO die Vernichtung in Textform zu bestätigen.

13. Vertraulichkeit 
Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse erkennbar sind, geheim zu halten. Dies gilt nicht für solche Informationen, die eine Partei von Dritten rechtmäßig, insbesondere ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat oder erhält; bei Vertragsschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen allgemein bekannt werden; bei einer Partei bereits vor Aufnahme der Geschäftsbeziehungen vorhanden waren und keiner Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen; oder durch eine Partei unabhängig entwickelt werden. Beide Parteien stellen durch geeignete Vereinbarungen mit ihren Mitarbeitern, Beauftragten oder sonstigen Personen, die bestimmungsgemäß im Rahmen der Durchführung dieses Vertrags mit vertraulichen Informationen der Gegenseite in Berührung kommen, dass auch diese die Geheimhaltungspflichten berücksichtigen.Dem Kunden ist es untersagt, vertrauliche Informationen im Wege des Reverse Engineering zu erlangen. "Reverse Engineering" sind dabei sämtliche Handlungen, einschließlich des Beobachtens, Testens, Untersuchens und des Rück- sowie ggf. erneuten Zusammenbaus, mit dem Ziel, an vertrauliche Informationen zu gelangen.Ferner sind die Parteien zur Verwendung und Offenlegung Vertraulicher Informationen berechtigt, soweit sie hierzu gesetzlich oder behördlich verpflichtet sind. In einem solchen Fall wird die betreffende Partei die andere Partei unverzüglich schriftlich über Umfang und Grundlage der Verwendung oder Offenlegung informieren. Die Vertraulichkeit gilt auf unbestimmte Zeit auch über die Beendigung des Vertrages hinaus. 

14. Datenschutz 
Die Parteien werden die jeweils für sie anwendbaren, geltenden, datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten. Soweit im Einzelfall erforderlich, werden die Parteien weitergehende datenschutzrechtliche Vereinbarungen treffen. 

15. Sach- und Rechtsmängel 
Ordnungsgemäß durch den Kunden angezeigte Mängel an der Software wird ONPREO binnen angemessener Zeit beseitigen. Die Beseitigung des Mangels kann auch durch ein Update erfolgen. Soweit dem Kunden der vertragsgemäße Gebrauch der Software durch einen Rechtsmangel ganz oder teilweise entzogen ist, kann ONPREO diesen Mangel nach eigener Wahl beseitigen, indem ONPREO dem Kunden die erforderlichen Rechte zur vertragsgemäßen Verwendung der Software verschafft; oder die Software so ändert, dass das Recht des Dritten der vertragsgemäßen Nutzung durch den Kunden nicht mehr entgegensteht. ONPREO wird berechtigte Interessen des Kunden dabei angemessen berücksichtigen. Im Übrigen gelten bei Mängeln der Software die §§ 535 ff. BGB mit der Maßgabe, dass die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB ausgeschlossen ist. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von nachfolgender Ziffer 16. Der Kunde erstattet die Aufwendungen und Kosten, die dadurch entstehen, dass der Kunde einen Mangel geltend macht, obwohl tatsächlich kein Mangel vorliegt, soweit dies für den Kunden mit der im Verkehr üblichen Sorgfalt erkennbar war. 

16. Haftungsbeschränkung 
Eine Haftung von ONPREO auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein bei Nichtvorhandensein einer etwaig garantierten Beschaffenheit; bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; wenn der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) beruht. Der Begriff Kardinalpflicht beschreibt abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf; sowie wenn der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder auf Vorsatz von ONPREO zurückzuführen ist.Bei Verletzung einer Kardinalpflicht (Abs. 1 lit. c) ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf einfacher Fahrlässigkeit beruht – beschränkt auf den typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden.  Die Haftung für einen eventuellen Datenverlust oder –beschädigung ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung erforderlich wäre, um die Daten aus dem gesicherten Datenmaterial wiederherzustellen. Die Haftungsbeschränkungen gem. Ziffer 16.1 bis 16.3 gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten von ONPREO.Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt durch diese Vorschrift unberührt. Eine über die vorgenannten Ziffern 16.1 bis 16.5 hinausgehende Haftung besteht nicht.Die vertraglichen Haftungsansprüche, soweit sie hiernach beschränkt werden, verjähren nach einem Jahr.

17. Webinar Deal
Den Webinar-Deal können Sie über diese Seite aufrufen: https://webinardeal.onpreo.com/danke
Mit dem Akzeptieren des Webinar-Deals verzichten Sie auf die 14 tägige Testphase. Der Account wird mit den verbundenen Kosten sofort manuell aktiviert und ist für 12 Monate gültig. Der Webinar-Deal wird über eine Einmalzahlung aktiviert. Anmelden kann man sich für den Webinar-Deal über die Seite, wobei man den Account ganz normal über den Signup-Prozess aktivieren und erstellen muss.

18. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen. Bei Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten anlässlich dieses Vertrages ist ausschließlicher Gerichtsstand Köln. Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, das nicht auf einem Recht aus diesem Vertrag beruht, ist ausgeschlossen. Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass die Software Export- und Importbeschränkungen unterliegen kann. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Nutzung der Software oder damit verbundener Technologien im Ausland Beschränkungen unterliegen. Der Kunde wird die anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, sowie alle anderen einschlägigen Vorschriften einhalten. Die Vertragserfüllung durch ONPREO steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn sich bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.